Externe Qualitätskontrolle - Folgeprüfung

Im Rahmen der externen Qualitätskontrolle ist neben der Praxisorganisation und internen Nachschau auch die ordnungsgemäße Abwicklung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen i.S.v. § 2 WPO, bei denen das Siegel geführt wird, stichprobenartig vom Prüfer für Qualitätskontrolle zu prüfen. Der Prüfungsstandard IDW PS 140 gibt die Zielrichtung für die Durchführung der Qualitätskontrolle vor. Für viele Wirtschaftsprüferpraxen läuft die Teilnahmebescheinigung aus der früheren externen Qualitätskontrolle nun aus.

Bitte beachten Sie, dass die erneute Prüfung bis zu 6 Monate vor Ablauf der Teilnahmebescheinigung abgelegt werden kann.

Insbesondere für kleine und mittelgroße Praxen bedeuten diese gesetzlichen Anforderungen eine große Herausforderung. Der Prüfungshinweis IDW PH 9.140 stellt jedoch klar, dass Art und Umfang der Maßnahmen, die im einzelnen von den Berufsangehörigen zu ergreifen sind, wesentlich von der Größe und der organisatorischen Struktur, insbesondere vom Grad der Arbeitsteilung der Wirtschaftsprüferpraxis abhängt. Unter diesem Aspekt sind die Anforderungen im Rahmen der Durchführung einer externen Qualitätskontrolle zu beleuchten und entsprechend anzupassen.

Wir bieten Ihnen die Durchführung einer externen Qualitätskontrolle zu angemessenen und vertretbaren Kosten an.





BilMoG: Reform des Bilanzrechts


Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist eine umfangreiche Umgestalltung zahlreicher handelsrechtlicher Ansatz- und Bewertungsrechtewahlrechte erfolgt.

Eine Verpflichtende Anwendung der neuen Vorschriften besteht für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung auf die Neuregelungen und zeigen Ihnen die Gestaltungsalternativen auf.



Elektronischer Bundesanzeiger


Monatlich verzeichnet der elektronische Bundesanzeiger über 2,6 Mio. Zugriffe, wovon ca 80 % - knapp 2,1 Mio. Zugriffe pro Monat auf den Bereich der Jahresabschlüsse entfallen. Hinzu kommen pro Tag etwa 20.000 Jahresabschlüsse, die auf den Seiten des Unternehmensregisters abgerufen werden. Geht man von etwa 1,1 Mio. veröffentlichungspflichtigen Unternehmen aus, würde dies rein rechnerisch betrachtet bedeuten, dass jedes Unternehmen über 30-mal pro Jahr aufgerufen wird.

Der weitaus größte Teil der Abrufe (über 80 %) betrifft dabei gerade kleine Unternehmen, was angesichts der Tatsache, dass über kleine Unternehmen ansonsten - im Internet - wenig zu finden ist, nicht verwundert.

Gerne beraten wir Sie bei der Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses.